Unsere Leistungen
1. Gutachten bei Schäden an Gebäuden für Privatpersonen,
Dienstleister, Kommunen, Institutionen
Es gibt viele Faktoren die zu Bauschäden führen können: Planungsfehler, mangelnde Kommunikation mit und unter Dienstleistern und daraus resultierende Fehler, fehlerhafte Ausführungsqualität, ungeeignete Baumaterialien oder Umwelteinflüsse.
Ein Bauschadengutachten anfertigen zu lassen empfiehlt sich bei der Durchsetzung von Ansprüchen, bei rechtlichen Streitfragen oder zur Dokumentation eines Bauzustands.
Schadenumfang, Sanierungskosten und eventuelle Verantwortlichkeiten werden festgestellt.
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch gerne bei der Schadenregulierung mit Ihrem Versicherer .
Feuchteschäden
Feuchtigkeit oder Nässe ist die häufigste Ursache für Gebäudeschäden. Schäden an Außenwänden (Wärmebrücken), mangelhafte oder fehlende Abdichtung in Bädern und Duschen, eine fehlerhafte Terrassen- oder Balkonabdichtung oder eine Dach- oder Kellerabdichtung die mit Mängeln behaftet ist, können Ursache für Feuchtigkeit sein. Eine defekte Wasserleitung oder eine hohe Luftfeuchtigkeit, oftmals auch durch ein falsches Lüftungserhalten verursacht, können auch Feuchteschäden am Gebäude zur Folge haben.
Folge davon ist oft wiederum die Entstehung von Schimmel. Der Befall in Gebäuden oder Wohnungen ist ein Hygieneproblem welches die Wohnqualität erheblich vermindert. Allergiker können hiervon besonders betroffen sein.
Beste Bedingungen für Schimmelbildung sind gegeben, wenn folgende Faktoren aufeinander treffen:
- hohe Feuchtigkeit,
- eher niedrige Raumtemperaturen bis zu 20°C
- kaum Luftbewegungen
- Nahrung (schimmelanfällige Baustoffe wie z.B. Tapete, Dispersionsfarbe, Kork etc.).
Sollte ein Schimmelbefall vorliegen ist dieser immer dringend zu beseitigen.
Wasserschäden (Leitungswasser- und Elementarschäden)
Liegt ein akuter Wasserschaden wie eine Überschwemmung oder Leitungswasserschaden vor? Oft sind hier Erstmaßnahmen dringend erforderlich um den Schaden am Gebäude so gering wie möglich zu halten.
Von der Einleitung von nötigen Erstmaßnahmen, Schadenaufnahme mit Erstellung einer Kostenkalkulation zur Schadenbeseitigung, Regressprüfung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Angebots- und Rechnungsprüfung sind wir Ihr zuverlässiger Partner
Feuer
Bei Feuerschäden prüfen wir die Möglichkeiten eines Regresses und begleiten Sie bei den Sanierungsmaßnahmen. Auf Wunsch übernehmen wir die Schadenaufnahme, die Kostenkalkulation der Schadenbeseitigung, Begleitung bei den Sanierungsmaßnahmen, Angebots- und Rechnungsprüfung.
Sturm und Hagel
Wetterextreme wie Sturm, Hagel, Starkregen treten immer öfter auf und verursachen oft enorme Schäden. Wir stellen die Schäden an Ihrem Gebäude sowie Ihrem Grundstück fest und begleiten Sie Ihrem Bedarf entsprechend, bei der Wiederherstellung, erstellen eine Kostenkalkulation und prüfen Angebote und Rechnungen.
Einbruch
Auch das kommt leider vor. Nach einem Einbruch steht der Betroffene neben dem materiellen Schaden oft auch unter einer psychischen Belastung. Sorgfältig stellen wir auch hier die Schäden an Ihrem Gebäude fest und begleiten Sie bei der Schadenbehebung.
Risse
Risse an/in Gebäuden sind aufgrund der Baustoffe und örtlichen Begebenheiten nicht immer unvermeidlich und auch nicht immer liegt deshalb ein Schaden vor.
Die Feststellung einer Rissursache sowie die Beobachtung von Rissverläufen gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich eines Bau-Sachverständigen.
Sollten sanierungsbedürftige Risse aufgrund von statischen Veränderungen, äußeren Umwelteinflüssen oder Veränderungen des Baugrundes vorliegen so gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Wiederherstellung und Instandsetzung der Tragfähigkeit des Untergrundes oder eines Bauteils.
Schallschutz
Gerade in Mehrfamilienhäusern ist dies oft ein Thema, wenn Geräusche aus der Nachbarwohnung stören. Mit Nachbesserungen bzw. zusätzlichen Maßnahmen oder Änderungen an der Bausubstanz kann in den meisten Fällen Abhilfe geschaffen werden. Eine Besserung der Situation kann mit geeigneten Maßnahmen immer erreicht werden.
Hier stehe ich Ihnen mit meinem Rat bis hin zur praktischen Umsetzung gern zur Seite.
Luftundichtheiten
Durch Fugen in der Gebäudehülle oder Dichtungsebene kommt es zu einem unkontrollierten Austausch von Luft. Nach außen ziehende Luft kann Wärmeverlust und Tauwasser zur Folge haben, was wiederum eine Erhöhung der Heizkosten sowie Feuchteschäden am Gebäude bis hin zur Zerstörung von betroffenen Bauteilen zur Folge haben kann.
Betroffene spüren auch manchmal wie kalte Luft von außen nach innen dringt.
Die Intensität des Luftaustauschs hängt immer stark von Witterung und Jahreszeit ab.
Um Schäden wie z.B. auch Schimmelentstehung zu vermeiden, empfehle ich in einer solchen Situation, mit der jeweils passenden Maßnahme Abhilfe zu schaffen
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
2. Versicherungsgutachten
a) Gebäudeversicherung
b) Haftpflichtversicherung
c) Gebäudeinhaltversicher
Diese werden meist von Versicherungen aber auch von privaten Kunden in Auftrag gegeben.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Gebäudeschäden, wie sie durch Leitungswasser, Frost, Feuer, Sturm, Hagel, Elementar wie Überschwemmungen und Erdrutsche oder auch bei Einbruch entstehen können.
Die Abwicklung erfolgt nach folgendem Schema
1. Beauftragung durch den Auftraggeber
2. Terminvereinbarung mit dem Versicherungsnehmer / Auftraggeber für einen Ortstermin
3. Schadenbesichtigung. Oft sind Erstmaßnahmen zur Verhinderung eines größeren
Schadens notwendig. Bei Bedarf leiten wir diese ein.
4. Erstellung eines Gutachtens mit Kostenermittlung / -kalkulation der Schadenbeseitigung
5. Auf Wunsch des AG Schadenabwicklung bis zur vollständigen Beendigung der
Schadenbeseitigung
Ferner bieten wir auch die Bearbeitung von Hausratschäden und Haftpflichtschäden an.
Haftpflichtschäden - geprüft wird:
· Haftung
· Plausibilität - Im Rahmen der Plausibilitätsprüfung liegt das Augenmerk auf einem
eventuellen Betrugsversuch
· Rechnungs- und Belegprüfung
· Nachvollziehbare Ermittlung des Zeitwerts
Hausrat- bzw. Inhaltsschäden - geprüft wird:
· Haftung
· Plausibilität
. Regressprüfung (aus technischer Sicht)
· Rechnungs- und Belegprüfung
· Ermittlung der Schadenhöhe
In der Regel liegt Ihnen unser Bericht drei Werktage nach dem Besichtigungstermin vor.
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen nach Stundensatz.
3. Beweissicherung
Eine Beweissicherung anfertigen zu lassen empfiehlt sich, wenn in der Nachbarschaft oder unmittelbaren Nähe eine Bebauung vorgenommen wird oder Straßenbau- und Kanalarbeiten vor Ihrem Grundstück durchgeführt werden.
Durch Vibrationen, Abbrucharbeiten, Nachbarbebauung und Grundwasserabsenkungen können Schäden an Ihrem Gebäude und Ihrer Außenanlage entstehen.
Anzuraten ist, die Beweissicherung vor Beginn der benachbarten Baumaßnahme durchführen zu lassen. Diese kann aber auch noch während dessen erfolgen. Bei der Beweissicherung wird der Ist-Zustand eines Gebäudes, bzw. einer gesamten Grundstücksbebauung im Innen- und Außenbereich mit den Außenanlagen schriftlich dokumentiert und mit Bildern festgehalten.
Sollten später einmal Forderungen durchgesetzt werden müssen, so muß der Anspruch nachgewiesen werden. Es kann auch sein, dass unberechtigte Forderungen abgewiesen werden müssen.
Hier ist eine Beweissicherung von großem Nutzen.
Die Beauftragung erfolgt meist durch öffentliche Auftraggeber, es kommt aber auch vor, dass wir von Privatpersonen beauftragt werden.
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
4. Bauleitung
Sie wollen einen Neubau durchführen oder eine Sanierung an einem bestehenden Gebäude? Den Plan dafür halten Sie schon in Händen?
Zur Umsetzung der Baumaßnahme benötigen Sie jedoch einen starken Partner!
Ich übernehme Ihrem Bedarf entsprechend unter Beachtung des Regelwerks der
HOAI - LPH 8 folgende Tätigkeiten:
Objektüberwachung und Dokumentation (Bauleitung)
1. Erstellung eines Bauzeitenplans und ständige Fortschreibung und Überwachung
2. Koordination der Handwerker
3. Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich –
rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden
Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den
allgemein anerkannten Regeln der Technik
4. Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) in Schrift und mit Bildern
5. Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
6. Rechnungsprüfung einschließlich prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
7. Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen
einschließlich der Nachträge
8. Kostenkontrolle durch überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden
Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
9. Kostenfeststellung
10. Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung
und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln,
Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
11. Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
12. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
Abrechnung
1. Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
2. Projektbezogene Bezahlung: einzelne vereinbarte Projekte oder deren Teilschritt werden
nach vereinbarter Pauschale berechnet.
5. Begleitende Qualitätsüberwachung VOB/B § 4 Abs. (1)
Eine Beauftragung kann in jeder Bauphase und wenn Sie es wünschen auch nur für ein Baugewerk durchgeführt werden. Von der Errichtung des Kellers über die Rohbau- und Ausbauarbeiten kann jedes Gewerk einzeln beauftragt und überwacht werden.
Die Beauftragung eines Bau-Sachverständigen ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder/und die Güte der verwendeten Materialien haben.
Aufgabe der begleitenden Qualitätsüberwachung ist die Überwachung von Leistungen der Handwerker hinsichtlich der Ausführung nach den Bauverträgen und den Ausführungsplänen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Mängel werden protokolliert und die Mängelbeseitigung überwacht.
Durch diese Maßnahme werden Folgefehler vermieden sowie spätere aufwendige und teure Reparaturen. Zudem werden durch das rechtzeitige erkennen von Fehlern Störungen im Bauablauf vermieden.
Die Qualitätsüberwachung erfolgt nach folgendem Schema
1. Beim ersten Ortstermin werden die Ausschreibungsunterlagen sowie die
Ausführungspläne gesichtet und mit dem Auftraggeber besprochen.
2. u.U. werden mehrere Objektbegehungen zur Überwachung der Bauarbeiten notwendig
3. Von jeder Begehung wird ein Begehungsprotokoll angefertigt und bei Bedarf werden
Mängelprotokolle mit Bildnachweis erstellt
Abrechnung
1. Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
2. Projektbezogene Bezahlung: einzelne vereinbarte Projekte oder deren Teilschritt werden
nach vereinbarter Pauschale berechnet.
6. Begleitende Bauabnahme VOB/B § 12 Abs. 4
Diese empfiehlt sich sowohl bei Sanierungsarbeiten als auch bei einem Neubau.
Bei der Abnahme einzelner Gewerke wie Beton- und Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten und Dachabdichtungen, Putzarbeiten, Estrich, Bodenbelagsarbeiten, Trockenbau- und Dämmarbeiten, Fenster und Türen stellt der Sachverständige die jeweilige Ausführungsqualität fest.
Durch die Abnahme werden Mängel rechtzeitig erkannt und können sofort behoben werden.
Bei Schwachstellen können Sie gezielt nachhaken und Folgeschäden werden genauso verhindert wie spätere kostspielige Reparaturen.
Der Ablauf erfolgt nach folgendem Schema
1. Gemäß Ihren Ausschreibungsunterlagen und Plänen verschaffen wir uns einen ersten
Überblick
2. Objektbegehung.
Wir prüfen alle Gewerke auf ihre Ausführungsqualität und
Übereinstimmung mit den Ausschreibungen / Angeboten und Ausführungsplänen sowie
den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Da es bei Neubauten und Sanierungen
durchaus vorkommen kann dass noch erhöhte Feuchtewerte vorliegen werden
Messungen an Wänden, Böden vorgenommen.
Anfertigung eines Protokolls in dem etwa vorhandene Mängel und Verantwortlichkeiten in Schrift und Bild aufgeführt werden bzw. die einwandfreie Ausführung einer Arbeit bestätigt wird.
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
7. Gewährleistungsbegehung nach VOB/B §13 Abs. (4)
oder BGB § 634a
Die meisten Baumängel treten in den ersten Jahren nach der Bauabnahme auf.
Vor Verjährung etwaiger Mängelansprüche ist es durchaus sinnvoll eine Begehung des Objekts durchführen zu lassen. Sollten Mängel aufgedeckt werden die auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind so sind diese durch den Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.
Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel müssen auf eigenen Kosten beseitigt werden.
Die Gewährleistung beträgt seit 2012 nach VOB/B 4 Jahre.
Nach BGB beträgt die Gewährleistung 5 Jahre.
Aus Gründen der Praxistauglichkeit wird die Gewährleistung auch bei VOB/B-Vereinbarungen meist auf die 5-Jahresfrist des BGB angepasst.*
Bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt eine Verjährung von 3 Jahren ab Jahresende nach Bekanntwerden des Mangels.
Auch wenn Ihnen nichts auffallen sollte ist es ratsam das Objekt durch einen fachkundigen Sachverständigen begehen zu lassen. Er könnte Ihnen manche Unannehmlichkeit ersparen.
Die Abwicklung erfolgt nach folgendem Schema
1. Beauftragung
2. Vereinbarung eines Ortstermins
3. Besichtigung des Objekts von innen und außen
4. Erstellung eines Protokolls mit Bilddokumentation
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
*Quelle: Baurecht-Ratgeber 2019
8. Kaufberatung Immobilie
Sie wollen eine Immobilie erwerben? Die Entscheidung soll schnell fallen da eine hohe Nachfrage vorhanden ist? Zur Entscheidungshilfe bieten wir Ihnen auch kurzfristige Termine an.
Beim Kauf einer Immobilie ist ein Gewährleistungsausschluss üblich und Schadenersatzansprüche sind bei später festgestellten Mängeln oft nur noch schwer oder gar nicht mehr durchzusetzen.
Häufig werden vor einem Besichtigungstermin in der Immobilie Feuchtigkeitsschäden, Risse und andere Schäden überdeckt, verkleidet oder überstrichen und selbst bei Neubauten sind oft genug Baumängel vorhanden.
Um Ihr Kaufrisiko zu minimieren ist die Hinzuziehung eines Bausachverständigen anzuraten.
Wir erbringen folgende Leistungen für Sie
1. Nach Beauftragung und Terminvereinbarung erfolgt eine Ortsbegehung bei der das Objekt
von innen und außen mit den Außenanlagen in Augenschein genommen wird.
Hierunter fällt u.a.:
- Wohnbereich- und Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
- Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung der
Geschossdecken usw.
- Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
- Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
- Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des
Dachstuhls
- Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
- Haustechnik wie Elektroinstallation
- Garage und Überdachungen
Das Öffnen von Bauteilen (z.B. der Dachkonstruktion) oder das Entfernen von losen Putzstücken etc. darf aus rechtlichen Gründen nicht durchgeführt werden, da das Objekt (noch) nicht im eigenen Besitz ist.
Sollte bei den technischen Gewerken ein Verdacht auf einen Mangel vorliegen, so kann nach
Rücksprache mit dem Verkäufer ein Fachmann hinzugezogen werden, der eine Funktionsprüfung (zerstörungsfrei) durchführt.
2. Beim Vorliegen von Bauschäden, Baumängeln oder eines Sanierungsstaus, wird für deren
Beseitigung eine unverbindliche Kostenschätzung vor Ort gegeben.
3. Beratungsgespräch nach der Objektbegehung
Ein schriftlicher Bericht sowie die Aufstellung von Sanierungsmöglichkeiten und derer voraussichtlichen Kosten können bei Bedarf detailliert erstellt werden.
Abrechnung
Die Bezahlung erfolgt aufwandsbezogen, d.h. nach Stundensatz.
Eine Besichtigung dauert aufgrund der genauen Begutachtung und Analyse bis zu 4 Stunden.